Laut Gesetz hat eine Witwe oder ein Witwer keinen Anspruch auf Zahlung einer gesetzlichen Witwen- beziehungsweise Witwerrente, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes nicht mindestens ein Jahr bestanden hat. Dass es jedoch Ausnahmen von der Regelung gibt, zeigt ein Gerichtsurteil.
Hinterbliebenenrente trotz kurzer Ehedauer
25.1.2016 (verpd) Witwen- oder Witwerrente wird nur dann gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr lang bestanden hat. Damit soll verhindert werden, dass lediglich aus Versorgungsgründen geheiratet wird. Weiterlesen