Bei Unfällen mit Elektrofahrrädern stellt sich die Frage, ob sie haftungsrechtlich als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug einzustufen sind. Mit einem solchen Fall hatte sich kürzlich das Detmolder Landgericht zu befassen.
Haftungsfrage nach Unfall mit Pedelec
3.8.2015 (verpd) Ein Pedelec, das in einen Unfall verwickelt wird, ist haftungsrechtlich einem Fahrrad ohne zusätzlichen Antrieb gleichzustellen. Ihm kommt folglich keine Betriebsgefahr zu, die zu einer verschuldens-unabhängigen Haftung des Fahrers führt Weiterlesen