Dass ein in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter keinen Anspruch auf Leistungen für einen durchgeführten Zahnersatz erhält, wenn er die notwendigen Arbeiten nicht vorab von seiner Krankenkasse genehmigen lässt, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Zahnersatz: Keine Genehmigung, kein Geld
7.4.2015 (verpd) Gesetzlich Krankenversicherte, die Zahnersatz benötigen, haben keinen Anspruch auf Zahlung eines Festzuschusses, Weiterlesen