Archiv für den Monat: Dezember 2014

Weihnachtsgrüße

Die Assura Südwest GmbH und Co KG , Klaus Kurzkurt und Thomas Heinz ihre Helfer in Versicherungsfragen wünschten allen Kunden , Geschäftsfreunden und MItarbeitern ein gesegnetes Weihnachtsfest und vor allem ein paar schöne Stunden im Kreise Eurer Lieben.

 

 

Rentenerhöhung und weiter …..

Ob eine gesetzliche Rentenanpassung in einer sehr geringen Höhe überhaupt rechtens ist, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.

Streit um minimale Rentenerhöhung

15.12.2014 (verpd) Auch äußerst geringe Rentenerhöhungen sind mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar. Weiterlesen

Keine guten Nachrichten zum Jahresende für unsere Älteren

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts steigt die Zahl der Bezieher einer Grundsicherung weiter. Je nach Bundesland gibt es jedoch deutliche Unterschiede.

Immer mehr Bürger sind auf eine Grundsicherung angewiesen

15.12.2014 (verpd) 2013 ist die Zahl der Grundsicherungsbezieher um knapp sieben Prozent auf fast eine Million angestiegen. Rund die Hälfte davon ist nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) über 65 Jahre alt, etwa ein Viertel mehr als noch 2009.

Die vor Kurzem für das Jahr 2013 vom Statistischen Bundesamt (Destatis) vorgelegten Daten zeigen Weiterlesen

Einbrecher vor allem in der dunklen Jahreszeit unterwegs

Die Einbruchsstatistik zeigt, dass immer noch die meisten Einbrüche in der Dunkelheit begangen werden. Doch die Zahl der Einbruchsdelikte, die tagsüber verübt werden, steigt stetig. Welche Schutzmaßnahmen das Einbruchsrisiko – egal ob bei Tag oder Nacht – minimieren.

Einbruchsschutz fängt bereits vor der Haustüre an

8.12.2014 (verpd) Insgesamt gab es in den letzten 15 Jahren nicht so viele Einbrüche und Einbruchsversuche wie im letzten Jahr. In knapp 56 Prozent der Fälle Weiterlesen

Inflation und Rente

In der Vergangenheit war der Kaufkraftverlust bei der gesetzlichen Rente durch die Inflation um einiges höher als die gewährten Rentenerhöhungen. Damit ist auch in der Zukunft zu rechnen.

Die Rente verliert automatisch an Wert

8.12.2014 (verpd) Die gesetzliche Rentenhöhe, die ein Arbeitnehmer im Rentenalter bekommt, Weiterlesen

Teurer Rausch

Wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug fährt, gefährdet sich und andere. Deshalb muss er mit drastischen Konsequenzen rechnen, und zwar nicht erst, wenn er in diesem Zustand einen Unfall verursacht hat.

Teurer Rausch

8.9.2014 (verpd) 2013 wurden 17.520 Personen bei einem Verkehrsunfall, bei dem mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkohol- oder Dorgeneinfluss stand, verletzt und 314 Menschen getötet. Fast jeder elfte Verkehrstote ist somit auf einen Unfall durch Alkohol- oder Drogeneinfluss zurückzuführen. Derjenige, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall verursacht, muss aber nicht nur mit einer hohen Strafe rechnen, sondern verspielt unter Umständen auch seinen Versicherungsschutz.

Fahranfänger unter 21 Jahren oder Fahrer, die gemäß Paragraf 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz) einen Führerschein auf Probe haben, unterliegen laut Paragraf 24c StVG einer Nullpromille-Grenze. Selbst wenn der Fahranfänger keine Fahrunsicherheit nach dem Genuss von einer geringen Menge Alkohol, wie einem Glas Bier, zeigt, muss er mit einer Geldstrafe von 250 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Führerscheinneulinge auf Probe müssen zudem ein teures Aufbauseminar und eine zweijährige Verlängerung der Probezeit hinnehmen.

Alle anderen Fahrer werden für das Fahren unter Drogeneinfluss oder einer Blutalkohol-Konzentration ab 0,5 Promille mit einer Geldbuße ab 500 Euro, einem bis zu dreimonatigen Fahrverbot sowie mit zwei Punkten bestraft – zumindest solange keine rauschbedingten Fahrfehler bemerkt wurden.

Von Geldstrafe bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes

Wer als Fahranfänger jedoch zwischen 0,3 Promille und 0,5 Promille oder als langjähriger Fahrer ab 0,5 Promille Blutalkohol-Konzentration hat und deswegen Weiterlesen

Wer haftet nach einer Rauferei unter Schülern

Raufereien in der Schule sind keine Seltenheit. Wer haftet, wenn es dabei zu einer ernsthaften Verletzung kommt, wurde in einem Gerichtsfall geklärt.

Haftungsfrage nach einer Rauferei unter Schülern

1.12.2014 (verpd) Wird ein Schüler bei einer Rauferei in der Schule verletzt, hat er nur dann einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld, Weiterlesen